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Der Christliche Kindergartenverein besteht hauptsächlich aus unserer Elternschaft und anderen interessierten Mitgliedern. In der alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung wird von den Eltern der aus sieben Mitgliedern bestehende Vorstand gewählt. In regelmäßigen Abständen setzen sich der Vorstand und die Leitung zusammen, um pädagogische, personelle, organisatorische und finanzielle Belange zu besprechen und zu entscheiden. Zur Elternversammlung treffen sich die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Einrichtung. Eltern haben das Recht, vom Träger der Einrichtung Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten zu verlangen und sich dazu zu äußern. |
Die Elternversammlung kann auch auf Gruppenebene stattfinden. Die Elternversammlung wählt den Elternrat. Aus jeder Gruppe sollen Erziehungsberechtigte im Elternrat vertreten sein. Deshalb werden ein Mitglied und ein Vertreter gewählt. Der Elternrat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger und den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Eltern sollen wissen, wer ihre Kinder betreut. Deswegen ist der Elternrat bei der Einstellung und der ordentlichen Kündigung von pädagogischen Kräften zu hören. Der Elternrat tagt bei Bedarf, mindestens jedoch dreimal im Jahr. Gemeinsam mit dem Träger und den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung bildet der Elternrat den Rat der Tageseinrichtung. In ihm beraten die Mitglieder die Grundsätze der pädagogischen Arbeit. Dazu gehören auch die Ausstattung der Einrichtung und die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern. |

